Bodenbrüter Haubenlerche

von Gabi Parthenschlager

"In Nordbaden brüten Haubenlerchen vor allem in sogenannten "Störstellen", was die Bodenbearbeitung angeht" so Jan-Dieter Ludwigs, NABU Mannheim. "Also in Baustellen, Baulücken, Gewerbegebieten, aber auch begrünten Dachflächen mit schütterem Bewuchs. Selbst Verkehrsinseln und kleine Begrünungsflächen auf großflächigen Parkplätzen oder Gleisanlagen werden als Brutplatz genutzt. Haubenlerchen zeigen zudem kaum Scheu vor Menschen, im Vergleich zu anderen bodenbrütenden Singvögeln, was oft die Aufmerksamkeit von Menschen auf die Vögel zieht. Daher sind große störungsfreie Flächen mit schütterem Bewuchs für die Art sehr wichtig. Gerade zur Brutzeit und der zumeist intensiven Sonne in unserer Region zur Brutzeit sind die Gelege durch die Sonneneinstrahlung nach Störungen gefährdet."

Was bedeutet das für das Mannheimer Spinelli-Gelände?
2014 wurde bereits von der Stadt Mannheim eine Artenschutzrechtlich relevante faunistische Bestandserfassung und –bewertung für Spinelli-Barracks, BUGA-Gelände und Varianten der Straße „Am Aubuckel“ veranlasst. Hierbei wurde auch die Haubenlerche dokumentiert und fotografiert.

Seit damals ist der NABU dabei, der Haubenlerche dort eine Stimme zu geben. (Auch anderen Tieren und Pflanzen. Dazu aber ein andermal mehr.) Es war ein Kompromiss, dass die BUGA auf dem Gelände stattfinden konnte. Man hat sich vor Jahren bei der Planung abgesprochen, wie Mensch und Tier zusammen leben könnten. Es wurden dort Neubaugebiete festgelegt, zwischenzeitlich viele Spielplätze gebaut, Gastronomie eingerichtet und auch bestimmt, dass der Rest des Geländes der Natur zur Verfügung stehen wird.

Was bedeutet das für die Nutzung des Geländes bzw. den Lebensraum der Haubenlerche? Dass Hunde an der Leine zu führen sind und es keine Katzen dort gäbe wäre wünschenswert. Aber auch der Mensch kann ohne es zu wissen auf den Wiesen viele Tiere stören oder deren Lebensraum beeinträchtigen. Auf den Wiesen gibt es viele Schmetterlinge und deren Raupen, viele Wildbienen und deren Erdbauten, Eidechsen und viele weitere spannende Tiere.

Lasst bitte die Tiere in unserer Nähe leben! Helfen wir dabei, den Lebensraum zu bewahren!

Die Haubenlerche steht als europäische Vogelart unter dem Schutz der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union. In der Bundesrepublik Deutschland zählt sie gem. § 7 Abs. 2 Nr. 14 c) Bundesnaturschutzgesetz zu den streng geschützten Arten. Die Haubenlerche ist im Artenschutzprogramm des Regierungspräsidiums Karlsruhe dabei Artikel - Regierungspräsidium Karlsruhe (baden-wuerttemberg.de).

Wer mehr Infos möchte kann sich selbstverständlich an den NABU Mannheim wenden.

Der Vorstand
Paul Hennze / Gabi Parthenschlager / Alexandra Jöst-Handlos

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